Optionskinder

Was machen eigentlich die Optionskinder? 2008 sind die ersten ca. 3.300 Optionskinder volljährig geworden und können sich nun entscheiden, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten oder wieder “abgeben” wollen. Ich habe mich dumm gesucht und keine Zahlen und Statistiken dazu gefunden, wieviel Optionerklärungen seit dem eingegangen sind. Tatsächlich gibt es beim Bundesverwaltungsamt erst seit Februar 2009 ein neues Register (EStA), in dem die Entscheidungen der Optionskinder gesammelt werden. Aber diese Optionskinder haben ja noch bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres Zeit sich zu entscheiden. Was ich gefunden habe, ist die Zahl der Optionskinder aus der bis Ende 2000 geltenden Übergangsregelung: 49.169 waren es (bis Ende 2007), für die deren ausländischen Eltern einen Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft gestellt haben. Das ist nicht viel, bedenkt man, dass geschätzt über 300.000 Kinder die Voraussetzungen erfüllt haben dürften.

Die anderen Optionskinder ausländischer Eltern, die nach dem 1.1.2000 hier geboren wurden und somit auch deutsche Staatsbürger wurden (vorausgesetzt ein Elternteil hat seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht – § 4 Abs. 3 StAG), stellt sich das Optionsproblem erst ab 2018. Hiervon soll es zurzeit knapp 400.000 Kinder geben.

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Geschrieben von Labersack am 08.02.2010, 18:34 in Gesellschaft |

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